Die für Ihr Projekt relevanten Vorgaben, Fristen und Informationen sind im Bewilligungsbescheid zusammengefasst. Darüber hinaus können zusätzlich förderlinienspezifische Anforderungen relevant sein. Bei Fragen zu Ihrer Förderung oder den damit verbundenen Rahmenbedingungen wenden Sie sich an die BZKF-Geschäftsstelle – wir unterstützen Sie gerne.

Die bewilligten Fördermittel dürfen ausschließlich für die im Antrag vorgesehenen und bewilligten Projektinhalte verwendet werden. Für Änderungen der Mittelverwendung sowie Umwidmungen gelten die Bestimmungen der BZKF-Finanzrichtlinien und sie bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der BZKF-Geschäftsstelle.

Wesentliche Änderungen des Projektplans, der Projektlaufzeit, der Projektleitung oder anderer förderrelevanter Rahmenbedingungen sind der BZKF-Geschäftsstelle frühzeitig mitzuteilen.

Bei Publikationen, Vorträgen und sonstigen wissenschaftlichen Ergebnissen, die im Rahmen einer BZKF-Förderung entstehen, sind die jeweils gültige BZKF-Affiliationsrichtlinie sowie die Vorgaben zu Funding Acknowledgements zu beachten. Die entsprechenden Formulierungen und Hinweise finden Sie in der BZKF-Affiliationsrichtlinie.

Sofern für Ihr Vorhaben eine Projektvereinbarung, ein Material Transfer Agreement (MTA) oder eine vergleichbare vertragliche Regelung erforderlich ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die BZKF-Geschäftsstelle. Das BZKF unterstützt Sie mit standortübergreifenden Mustervorlagen und informiert Sie gerne über die jeweiligen Anforderungen und notwendigen Abstimmungsprozesse.

Für alle geförderten BZKF-Projekte ist spätestens drei Monate nach Projektende ein Abschlussbericht („FollowUp“) über das BZKF-Antragsportal einzureichen. Dieser kann bereits während der Projektlaufzeit bearbeitet werden und enthält unter anderem Angaben zu Publikationen, eingeworbenen Drittmitteln, Studien(protokollen) sowie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse.

Informieren Sie sich über die bisher durch das BZKF geförderten Projekte und Forschungsvorhaben: Antragstool