Begutachtung und Förderentscheidung

Die Entscheidung über die Förderung eines Forschungsvorhabens erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Grundlage hierfür ist die wissenschaftliche Begutachtung der eingereichten Anträge. Das Verfahren basiert auf einer klaren Trennung von Begutachtung, Bewertung und Förderentscheidung.

Je nach Förderlinie erfolgt die Antragstellung in einem ein- oder zweistufigen Verfahren. Die jeweiligen Verfahrensschritte sind in der Ausschreibung der Förderlinie beschrieben. Nach der Begutachtung werden die Anträge bewertet und eine Förderempfehlung erstellt. Auf Basis dieser Empfehlung trifft das zuständige Entscheidungsgremium die Förderentscheidung.

Je nach Förderlinie werden unterschiedliche Gutachtergruppen und Expertengremien eingebunden:

  • BZKF-Gutachterpool
  • BZKF-Scientific Review Committee
  • BZKF-Fachkollegium
  • Externe Fachexpertinnen und Fachexperten

Die Dauer kann je nach Förderlinie und Anzahl der eingereichten Anträge variieren.

  • Einstufige Verfahren: in der Regel ca. 3 Monate von der Einreichung des Antrages bis zur abschließenden Förderentscheidung.
  • Zweistufige Verfahren: in der Regel ca. 9-10 Monate von der Einreichung der Projektskizze bis zur abschließenden Förderentscheidung, einschließlich der Zeit zur Ausarbeitung des Vollantrags.