BZKF – Young Scientist Fellowship

Die Bewerbungen der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt jährlich direkt am jeweiligen BZKF-Standort. Die Kontakte der Ansprechpersonen sind in untenstehender Tabelle zu finden. Bewerbungen können i.d.R. bis zum 30.06. eingereicht werden (bitte ggf. die Frist am jeweiligen Standort beachten). 

Die Förderung beträgt 100.000 € für 12 Monate 

Die Begutachtung erfolgt in 2 Stufen: 

  • Stufe 1 (organisiert von dem jeweiligen BZKF-Standort): Die Anträge werden vom jeweiligen lokalen Koordinationsteam des BZKF-Standortes begutachtet und bis zu 5 Kandidaten/Kandidatinnen pro Standort werden ausgewählt.
  • Stufe 2 (organisiert von der BZKF-Geschäftsstelle): Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren ihr Projekt in einem 10-minütigen virtuellen Vortrag (inklusive Fragen) vor einem Bewertungsgremium. Das Bewertungsgremium setzt sich aus Mitgliedern verschiedener BZKF-Standorte, Patientenvertretungen und BZKF-Fellows früherer Förderperioden zusammen und wählt einen Kandidaten/Kandidatin pro Standort aus. 

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Bewerbungsvoraussetzung ist die Ansiedlung des Forschungsprojekts im BZKF-Netzwerk an einer der bayerischen Universitäten und/oder an einer der bayerischen Uniklinika, bzw. deren Comprehensive Cancer Center. Applications can be submitted in both, German or English. 

Kontakte an den Standorten:
 

Augsburg: ccca-bzkf@uk-augsburg.de 

Erlangen: Ausschreibungen - CCC | Uniklinikum Erlangen

LMU: Calls | Munich Cancer Talks, Mohamed.Schumann@med.uni-muenchen.de 

TUM: corinna.stemplinger@mri.tum.de

Regensburg: Daniela.Sparrer@klinik.uni-regensburg.de

Würzburg: BZKF Young Scientist Fellowship - Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Wallaschek_N@ukw.de

Zu den Young Scientist Fellowships

BZKF-Reisestipendien für Forschungsaufenthalte

(1-stufiges Verfahren)

Das BZKF-Reisestipendium für Forschungsaufenthalte ermöglicht Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus der Medizin und den Lebens- und Gesundheitswissenschaften zeitlich begrenzte Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland.


Förderinhalt
Förderfähig sind beispielsweise Projekte, die das Erlernen neuer Methoden, das Durchführen zentraler Experimente oder den Erwerb spezieller Expertise an einem externen Standort beinhalten, wenn diese am Heimatstandort nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Die Dauer der Reisestipendien ist auf 1-3 Monate begrenzt. Der geförderte Forschungsaufenthalt muss innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung des Stipendiums abgeschlossen sein.


Bewerbungsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Studium der Medizin und/oder Natur- oder Lebenswissenschaften (Promotion nicht nötig)
  • maximal W1-Professur
  • Onkologischer Bezug des Vorhabens
  • Antragstellende müssen an einem der sechs BZKF-Standorte tätig sein.
  • Die letzte Hochschul- oder Staatsprüfung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (Verlängerung bei Antragstellerinnen und Antragstellern aufgrund von Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Bitte beachten Sie, dass die Facharztprüfung hier nicht zählt. Genannt werden können die Promotion oder Studienabschlüsse. Liegen mehrere Studiengänge vor z.B. mehrere Masterstudiengänge, zählt das Datum des Abschlusses des letzten Studiengangs.


Einreichungsverfahren und Fördervolumen
Für die Beantragung eines Reisestipendiums für Forschungsaufenthalte sind folgende Unterlagen im BZKF-Antragstool unter https://antraege.bzkf.de/ einzureichen (auf Deutsch oder Englisch):

  • 1-2 Seiten langes Antragsschreiben (s. Inhalt Antragsschreiben)
  • Lebenslauf
  • Empfehlungsschreiben der Projektleitung des BZKF-Standorts
  • Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung, aus dem hervorgeht, dass das Gastinstitut die forschungsbezogenen Kosten übernimmt
  • detaillierte Kostenaufstellung

Nach Genehmigung des Reisestipendiums stellt die BZKF-Geschäftsstelle eine Vereinbarung über das Reisestipendium aus, welche die Kostenerstattung regelt.
Die Kostenübernahme des BZKF ist auf nachgewiesene und angemessene Reisekosten beschränkt, der max. Betrag ergibt sich für Aufenthalte im Ausland aus den BZKF-Aufenthaltspauschalen. Bis maximal zu diesem Betrag können entstandene Reise-, Übernachtungs-, Visumskosten übernommen werden. Reiseversicherungen können nicht übernommen werden.


Begutachtungsverfahren
Die Vergabe der Stipendien erfolgt zweimal jährlich durch Mitglieder des BZKF-Direktoriums. Pro BZKF-Standort werden zwei Stipendien pro Jahr vergeben. Die Ausschreibung ist fortlaufend geöffnet. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Eine Bewertung der eingegangenen Unterlagen erfolgt jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres. Die Vergabe der Stipendien erfolgt im Anschluss an diese Stichtage. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt unter allen bis zum Stichtag eingegangenen Bewerbungen, die die formalen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Anträge die nach dem Stichtag eingehen, werden zum folgenden Stichtag begutachtet z.B. Anträge, welche am 02. April eingereicht werden, werden zum 30. September begutachtet. Nicht genutzte Stipendien verfallen; sie werden nicht auf nachfolgende Ausschreibungen angerechnet oder anderen BZKF-Standorten gutgeschrieben.