Eine Krebserkrankung verändert das Leben – nicht nur während der Behandlung, sondern oft auch lange darüber hinaus. Viele Betroffene und Angehörige stehen vor einer Vielzahl an Fragen: Was bedeutet Krebsnachsorge und wie läuft sie ab? Welche Langzeit- und Spätfolgen können auftreten? Wo finde ich pflegerische Unterstützung zu Hause? Welche sozialen und rechtlichen Ansprüche habe ich? Wie kann ich mit anderen Betroffenen in Kontakt kommen?

Auf dieser Website finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Leben mit und nach Krebs. Wir bieten Ihnen verständliche Informationen, hilfreiche Links zu Beratungsstellen, psychosozialen Unterstützungsangeboten und Selbsthilfegruppen sowie Orientierung zu Themen wie Palliativversorgung und Pflege.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, Wege aufzuzeigen und Sie dabei zu unterstützen, Ihren ganz eigenen Umgang mit der Krankheit zu finden – während der Akutbehandlung und darüber hinaus.

Nach der Krebsbehandlung beginnt die medizinische Nachsorge. Zum Nachsorgeprogramm gehören regelmäßige Untersuchungen und bei Bedarf auch weitere Therapien. In der Nachsorge können Sie sich auch zu psychosozialen und psychischen Folgen von Erkrankung und Therapie beraten lassen – nutzen Sie die zahlreichen Beratungsangebote!

Durch die Nachsorge können Ärztinnen und Ärzte

  • den Erfolg der Behandlung kontrollieren
  • frühzeitig Rückfälle diagnostizieren und dagegen vorgehen
  • Krankheits- und Therapiefolgen erkennen und behandeln
  • eine zweite, unabhängige Krebserkrankung frühzeitig erkennen und behandeln
  • im Alltag unterstützen

Als Krebspatientin und Krebspatient die medizinische Nachsorge wahrzunehmen, ist wichtig. Wenn Sie Beschwerden haben, warten Sie nicht bis zum nächsten Termin. Gehen Sie besser gleich zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wer führt die Krebsnachsorge durch?
 

Hausärztinnen und Hautärzte spielen eine zentrale Rolle in der Nachsorge. Sie sind die Ansprechperson vor Ort, bei der alle wichtigen Befunde und Therapieempfehlungen zusammenfließen. Außerdem können sich Patienten und Patientinnen mit anderen, nicht krebsbezogenen gesundheitlichen Fragen an die Hausarztpraxis wenden.

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte: Für die onkologische Nachsorge sollten Sie sich eine Praxis suchen, die auf die (Nach-)Behandlung und Betreuung von Krebsbetroffenen spezialisiert ist.

Krankenhäuser: Ambulanzen der Unikliniken sind häufig auch für die Nachsorge zuständig, insbesondere wenn die Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie erfolgt ist. Es ist auch möglich, dass sich ein Krankenhaus und ein niedergelassener Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin die Nachsorge teilen.

Wie läuft die onkologische Nachsorge ab?
 

So läuft die Nachsorge in der Regel ab:

  • ausführliche Gespräche mit den Ärztinnen und Ärzten
  • gründliche körperliche Untersuchungen
  • weitere Untersuchungen (z.B. Blutentnahme, bildgebende oder endoskopische Verfahren)

Den Nachsorgeplan gestalten das Behandlerteam individuell nach

  • der Krebsart
  • dem individuellen Krankheitsverlauf
  • den Nebenwirkungen und möglichen Spätfolgen der Erkrankung
  • der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung der Betroffenen

Es ist sinnvoll, einen eigenen Nachsorgepass zu führen: Hier können Ärztinnen und Ärzte alle Nachsorgetermine, wesentliche Untersuchungen und Therapiemaßnahmen sowie die wichtigsten Ergebnisse festhalten. Der Nachsorgepass dient Ihnen als Übersicht und hilft Ihnen die Daten gut zu strukturieren. Bestellen Sie hier kostenfrei einen Nachsorgepass der Deutschen Krebshilfe.

Welche Untersuchungen werden bei der onkologischen Nachsorge durchgeführt?
 

Bei der Krebsnachsorge geht es darum, Rückfälle früh zu erkennen. Das kann passieren, wenn trotz der Behandlung noch Krebszellen im Körper sind. Dann könnte die Krankheit wieder ausbrechen. Die onkologische Nachsorge will diese Fälle entdecken, bevor sie Beschwerden machen, um frühzeitig behandeln zu können.

In der ersten Zeit sind relativ engmaschige Kontrollen erforderlich. Die Zeiträume zwischen diesen Terminen werden aber immer größer, vor allem wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Krankheit wieder auftritt. Dabei sind auch Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen wichtig.

In den Patientenleitlinien des Leitlinienprogramms Onkologie sind die Art und Abstände der empfohlenen Untersuchungen für jede Krebserkrankung beschrieben. 

Die Planung einer häuslichen Pflege beginnt schon im Krankenhaus: Mitarbeitende von Pflegeberatung und Sozialdienst klären, welche Pflege zu Hause notwendig und möglich ist, welche Pflegedienste übernehmen könnten, und welche Hilfsmittel nötig sind. Sie helfen zudem bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung für Pflege und klären weitere finanzielle und sozialrechtliche Fragen. Wichtig: diese Beratungsleistung wird nur für stationäre oder teilstationäre Patienten des eigenen Krankenhauses übernommen. Beispielhaft sind hier die Beratungsstellen der BZKF-Unikliniken verlinkt: 

Augsburg (Universitätsklinikum): Sozialer Beratungsdienst
Erlangen (Universitätsklinikum): Klinischer Sozialdienst
München (LMU Klinikum): Sozialberatung
München (TUM Klinikum): Sozialdienst
Regensburg (Universitätsklinikum): Sozialberatung und Überleitung
Würzburg (Universitätsklinikum): Sozialdienst und Pflegeberatung

Kostenlose Beratung zu allen Themen rund um die Pflege bieten auch die Pflegestützpunkte in Bayern

 

 

Krebstherapien können viele Langzeit- und Spätfolgen haben. Sie beeinträchtigen die Lebensqualität von Überlebenden.

Die häufigsten Langzeitfolgen sind

  • chronische Erschöpfung (Fatigue)
  • Schmerzen
  • Schlafstörungen
  • Ängste
  • Bewegungseinschränkungen und
  • Polyneuropathien

Diese Beschwerden können auch noch Jahre nach der Behandlung weiter bestehen bleiben. Spätfolgen treten oft erst Jahre später auf. Sie umfassen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schäden an Lunge, Niere oder Gehirn, Zweitkrebserkrankungen sowie Unfruchtbarkeit. Auch Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, wie das sogenannte „Chemobrain“, und psychosoziale Probleme sind möglich. Hinzu kommen soziale und berufliche Folgen wie Jobverlust oder finanzielle Probleme.

Eine regelmäßige Nachsorge ist wichtig, um diese Folgen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Erfahren Sie mehr über Symptome und Spätfolgen auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes.

Sozialrechtliche Aspekte bei Cancer Survivorship

Nach der Akutbehandlung einer Krebserkrankung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der nicht nur medizinische und psychische, sondern auch sozialrechtliche Fragestellungen mit sich bringt. Themen wie berufliche Wiedereingliederung, finanzielle Absicherung oder der Umgang mit einer möglichen Behinderung rücken in den Vordergrund. Sozialrechtliche Leistungen und Unterstützungsangebote spielen in dieser Phase eine zentrale Rolle, um die Rückkehr in ein stabiles Alltagsleben zu erleichtern, Rechte wahrzunehmen und soziale Teilhabe zu sichern. Eine Sozialberatung kann in vielen Aspekten Orientierung und Unterstützung bieten.

Rückkehr in den Beruf und Wiedereingliederung

Die Rückkehr in den Beruf nach einer Krebserkrankung verläuft sehr unterschiedlich. Es gibt verschiedene berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen:

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit in den ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der 7. Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, das 70 % des Brutto- bzw. maximal 90 % des Nettolohns beträgt. Voraussetzung ist eine durchgehende Krankschreibung. Nach 78 Wochen endet das Krankengeld, ggf. folgt danach Arbeitslosengeld I. Privat Versicherte haben die Möglichkeit, zusätzlich eine „Krankentagegeldversicherung“ abzuschließen.

Rehabilitation

Ein zentrales sozialrechtliches Angebot ist die onkologische Rehabilitation („Reha“). Onkologische Patientinnen und Patienten können bis zu drei Rehas innerhalb der ersten zwei Jahre nach Behandlungsende beantragen (Anschlussheilbehandlung, Reha, Festigungsreha). Eine Reha dient der körperlichen Stabilisierung, der psychischen Verarbeitung der Erkrankung sowie der Wiedereingliederung in das Berufsleben. Die Kosten übernehmen in der Regel die Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung.

Weitere Informationen zur onkologischen Reha finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrente

Wenn man nach einer Krebserkrankung nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kommt eine Erwerbsminderungsrente (EMR) infrage. Diese wird befristet gewährt und bei Bedarf verlängert. Voraussetzungen: weniger als 6 bzw. 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit (Teil-/Voll-EMR) und mindestens fünf Jahre versichert war sowie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Zusätzlich kann in bestimmten Fällen Grundsicherung beantragt werden. Ein gewisser Zuverdienst ist möglich.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung

Schwerbehinderung

Mit einer Krebserkrankung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei onkologischen Diagnosen wird häufig ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr anerkannt. Damit sind Nachteilsausgleiche verbunden, z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder steuerliche Vorteile. Der Ausweis ist meist befristet (bis zu 5 Jahre). Der Antrag läuft über das Versorgungsamt. Wichtig: Einen Arztbrief mit Diagnose beilegen.

Weitere Informationen zum Thema Behinderung und Schwerbehindertenausweis beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Online-Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Zuzahlungsbefreiung

Bei einer Krebserkrankung können Zuzahlungen z. B. für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte anfallen. Wird die Belastungsgrenze (1 % bei chronischer Erkrankung, sonst 2 % des Bruttoeinkommens) erreicht, entfallen weitere Zuzahlungen im Kalenderjahr. Die Krankenkassen informieren nicht automatisch, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Original-Quittungen müssen gesammelt und ein Antrag mit Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ein ärztlicher Nachweis ist zudem für die 1 %-Grenze nötig. Übrigens: Viele Kassen bieten online einen Zuzahlungsrechner an.

Ausführliche Zuzahlungsregelungen (pdf des Bundesministerium für Gesundheit)

Ansprüche während des Studiums

Auch während des Studiums können mit einer Krebserkrankung sozialrechtliche Ansprüche bestehen. Dazu zählen z.B. eine BAföG-Verlängerung bei krankheitsbedingter Studienverzögerung, Urlaubssemester sowie Bürgergeld bzw. Sozialhilfe.

Studierende können ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der mit einem Nachteilsausgleich im Studium verbunden ist. Dazu gehören z.B.: Angepasste Bearbeitungszeiten bei Prüfungen, Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus und (barrierefreie) Wohnheimplätze.

Die Sozialberatungen der Studierendenwerke können in diesen Angelegenheiten weiterhelfen.

Selbstbestimmungsvorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sichern Sie ab, dass im Krankheitsfall die eigenen Wünsche respektiert werden. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson für rechtliche Entscheidungen in Ihrem Namen – ohne gerichtliche Kontrolle. Eine Betreuungsverfügung enthält Wünsche für den Fall, dass ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet und kontrolliert. Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen.

Informationen zur Selbstbestimmungsvorsorge finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Anlaufstellen

Auch die Bayrische Krebsgesellschaft bietet Psychosoziale Krebsberatungen in verschiedenen Städten in Bayern. Gemeinnützige Organisationen und Verbände bieten ebenfalls Sozialberatungsstellen an. Dazu gehören zum Beispiel der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Caritas, die Diakonie, der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland und die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zudem gibt es die Fachberatungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Was ist Palliativmedizin?

Der Begriff „Palliativ“ stammt vom lateinischen Wort Pallium, was so viel bedeutet wie „Mantel“. Dieses Bild beschreibt gut den Anspruch der Palliativmedizin: Sie möchte schwer kranke Menschen und ihre Angehörigen wie ein schützender Mantel umgeben – mit medizinischer, pflegerischer und menschlicher Fürsorge.

Palliativmedizin richtet den Blick nicht auf die Heilung, sondern auf die Lebensqualität. Ziel ist es, trotz schwerer, oft unheilbarer Erkrankung, die Lebensfreude und Selbstständigkeit so lange und so gut wie möglich zu erhalten oder zu verbessern. Dabei steht nicht allein die Krankheit im Mittelpunkt, sondern der Mensch mit all seinen Bedürfnissen – körperlich, seelisch, sozial und spirituell. Palliativmedizin kann sowohl im Krankenhaus als auch zu Hause erfolgen.

Ein modernes Verständnis: Palliativmedizin beginnt nicht erst am Lebensende

Noch immer besteht das Missverständnis, Palliativversorgung sei nur in den letzten Lebenstagen relevant. Dabei kann sie schon viel früher beginnen – parallel zur Therapie einer schweren Erkrankung, wie z. B. Krebs. Das BZKF setzt sich dafür ein, palliativmedizinische Konzepte frühzeitig und begleitend in die Behandlung zu integrieren – auf Wunsch der Patientinnen und Patienten.

Was leistet die Palliativmedizin?

Im Zentrum steht die Linderung belastender Symptome wie:

  • Schmerzen
  • Atemnot
  • Übelkeit
  • Angst
  • innere Unruhe

Ziel ist es, die Lebensqualität spürbar zu verbessern – unabhängig davon, wie viel Lebenszeit noch bleibt.

Dazu gehören individuell abgestimmte medizinische und pflegerische Maßnahmen sowie eine umfassende psychosoziale Betreuung. Psychologinnen, Seelsorgende und Sozialarbeitende begleiten Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige durch schwierige Lebensphasen, bei seelischer Belastung, in familiären Konflikten oder bei Fragen rund um Abschied und Sterben.

Versorgungsangebote der Palliativmedizin

Stationäre Versorgung
Auf spezialisierten Palliativstationen werden Menschen mit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankungen und komplexen Beschwerden betreut. Auch auf anderen Krankenhausstationen kann der palliativmedizinische Dienst (PMD) hinzugezogen werden. Ein spezialisiertes Team aus Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften entwickelt gemeinsam mit dem Behandlungsteam individuelle Therapiekonzepte – mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Ambulante Versorgung
Auch außerhalb des Krankenhauses gibt es vielfältige Möglichkeiten:

  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für die Betreuung zu Hause
  • Betreuung durch Hochschulambulanzen
  • Angebote in stationären Hospizen oder Pflegeeinrichtungen

So können Patientinnen und Patienten auch im vertrauten Umfeld gut versorgt und begleitet werden.

Augsburg: Klinik für Palliativmedizin
Erlangen: Palliativmedizinische Abteilung
Regensburg: Zentrum für Palliativmedizin
München (LMU): Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
München (TUM): Palliativmedizin
Würzburg: Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin
 

Zu sozial-rechtlichen Aspekten finden Sie weitere kompetente Ansprechpartner vor Ort: Die Psychosozialen Krebsberatungsstellen in Bayern und die Sprechstunde NachsorgePLUS unterstützen Sie individuell und vertraulich:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Psychosozialen Krebsberatungsstellen der Bayerischen Krebsgesellschaft

NachsorgePLUS! Eine Sprechstunde der Bayerischen Krebsgesellschaft für Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung
                                                          

 

Selbsthilfegruppen und -initiativen bieten Krebspatientinnen und -patienten wertvolle Unterstützung auf ihrem Weg durch die Erkrankung. In diesen Gruppen finden Betroffene und ihre Angehörigen Austausch, Verständnis und praktische Hilfe, oft getragen von Menschen, die selbst Erfahrung mit Krebs haben. Die Gruppen helfen, Ängste zu überwinden, geben Mut und vermitteln das Gefühl, nicht allein zu sein. Neben persönlichen Treffen gibt es auch digitale Angebote, die einen geschützten Raum für Gespräche und Informationen schaffen. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kann die Lebensqualität verbessern, das Selbstvertrauen stärken und helfen, den Alltag mit der Krankheit besser zu bewältigen. Viele Gruppen bieten zudem Beratung zu sozialen und rechtlichen Fragen sowie spezielle Programme für verschiedene Altersgruppen und Krebsarten an.

Augsburg: Wegweiser Selbsthilfegruppen

Erlangen: Selbsthilfeangebote

München: Selbsthilfegruppen

Regensburg: Selbsthilfegruppen

Würzburg: Selbsthilfegruppen

BZKF: Selbsthilfegruppen

Kraft finden. Gesund leben. Alltag gestalten.

Nach der Krebstherapie beginnt eine neue Lebensphase: das Wiedererlangen von Kraft und das aktive Gestalten eines gesunden Lebensstils. Wir möchten Sie dabei unterstützen, nach der Therapie gesund zu werden und vorsorgend zu leben. Ob Ernährung, Bewegung, psychosoziale Begleitung, naturheilkundliche Maßnahmen oder Schmerztherapie – hier finden Sie fundierte Informationen und Angebote, die Sie auf Ihrem Weg begleiten und stärken.