COVID-19 Schutzimpfung als Krebspatient?

Oberarm eines Patienten der gerade geimpft wird

Die aktuelle Coronapandemie stellt uns vor viele Fragen. Bezüglich der Covid-19 Schutzimpfung für Krebspatient*innen möchten wir, im folgenden Beitrag, auf einige Aspekte näher eingehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint die COVID-19-Schutzimpfung für alle Krebspatient*innen sinnvoll, insbesondere bei aktiver Erkrankung und wenn in absehbarer Zeit eine Chemo- und/oder Antikörper-Therapie erforderlich ist. In der aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben Krebspatient*innen eine hohe Priorität. Gleichzeitig ist das medizinische Personal in der Onkologie in der höchsten Prioritätsgruppe. Dies ist deswegen sinnvoll, weil gerade für Krebspatient*innen ein sogenannter Nestschutz sehr wertvoll sein kann [1]. Da der Impfschutz nicht hundertprozentig ist und vielleicht bei Krebspatient*innen sogar geringer ausfällt, müssen weiterhin die empfohlenen Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Wissen sollte man, dass bei vielen Patient*innen Schmerzen an der Injektionsstelle auftreten können und dass es im Laufe der nächsten 24-48 Stunden zu einer Impfreaktion in Form von Müdigkeit und Fieber kommen kann. Unklar ist, wie lange der Impfschutz anhält und unklar ist, ob es Langzeitnebenwirkungen gibt. Von anderen Impfstoffen ist bekannt, dass es keine medikamentöse Tumortherapie gibt, die für sich eine Kontraindikation (Gegenanzeige) für Totimpfstoffe darstellt. Dies gilt auch für Medikamente, die das Immunsystem stimulieren, zum Beispiel Interferone oder Antikörpertherapien einschließlich Immuncheckpoint-Inhibitoren.

Eine offene Frage hingegen ist, ob Patient*innen mit einem geschwächten Immunsystem schlechter auf den Impfstoff ansprechen. Das betrifft insbesondere Patient*innen unter
Therapie mit Anti-CD20 Antikörpern. Hier wird ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen – und dies nicht, weil die Impfung etwa gefährlich wäre, sondern weil sie wahrscheinlich erst nach einer gewissen Wartezeit besser wirkt. In bestimmten Fällen, in denen eine Wartezeit nicht möglich ist, wird auch in solchen Situationen die kurzfristige Impfung empfohlen.

Den kompletten Beitrag als Faktencheck von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie können Sie hier nachlesen.

Bitte denken Sie immer daran: Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung beziehungsweise über den Zeitpunkt einer Impfung sollte immer individuell und gemeinsam mit dem/der behandelnden Onkologen*in getroffen werden.

Für weitere Fragen sind die Mitarbeiter*innen des BZKF Bürgertelefons gern für Sie da! Unter der kostenfreien Nummer 0800 – 85 100 80 beantworten wir täglich von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr persönlich Ihre Fragen. Außerhalb der Beratungszeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie zurück. Oder Sie schreiben eine E-Mail an buergertelefon@bzkf.de.

Weitere Linktipps: Coronaimpfung bei Krebspatienten (krebsinformationsdienst.de)

[1] Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung – BMG (bundesgesundheitsministerium.de)